Allgemeine Geschäftsbedingungen der EPB GmbH

I. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB

II. Vertragsanbahnung, Angebotsunterlagen

Die EPB GmbH behält sich das Urheberrecht und das Eigentum an allen von ihr erstellten Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen), Daten und Gegenständen (z.B. Datenträger) vor. Die Unterlagen, Daten und Gegenstände dürfen nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses verwendet werden. Dritten dürfen die Unterlagen und Daten ohne Zustimmung der EPB GmbH nicht zugänglich gemacht oder für Werbezwecke verwendet werden. Von der EPB GmbH dem Kunden vorvertraglich überlassene Unterlagen (z.B. Vorschläge, Konzepte usw.) sind geistiges Eigentum der EPB GmbH; sie dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten  zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind alle Unterlagen der EPB GmbH und alle dem Kunden überlassenen Gegenstände (insb. Datenträger) zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht benutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

III. Fristen (Angebot, Auftrag, Leistungs- u. Nachfristen)

  1. Die Bindefrist für Angebote der EPB GmbH beträgt 2 Wochen. Die Frist beginnt mit Zugang des vollständigen Angebots beim Kunden.
  2. Fristen und Termine zur Durchführung eines Auftrages (Ausführungsfrist) durch die EPB GmbH sind unverbindlich, es sei denn, in der schriftlichen Auftragsbestätigung werden ausdrücklich verbindliche Fristen genannt. Soweit verbindliche Fristen vereinbart sind, hat der Kunde im Falle des Leistungsverzuges der EPB GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzten, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf.
  3. Der Lauf einer Ausführungsfrist beginnt nicht vor Klärung bzw. Vorliegen aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Grundlagen (Gutachten, Aufmaße, Bestandsunterlagen etc.). Werden nachträglich Vertragsveränderungen vereinbart oder werden der EPB GmbH nicht alle erforderlichen Information rechtzeitig ausgehändigt, verlängert sich die Frist entsprechend. Ein neuer Fertigstellungstermin bzw. Abnahmetermin sind dann auf Verlangen der EPB GmbH neu zu vereinbaren.  
  4. Alle Angaben bezüglich Fristen und Terminen erfolgen nach bestem Wissen. Verzögerungen, die die EPB GmbH nicht zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt, Streik usw. entstehen, schließen Schadensersatzforderungen gegenüber der EPB GmbH wegen Verzögerung der Leistung aus. Bei Ausfall aus wichtigem Grund (Krankheit etc.) kann die EPB GmbH nicht zur Bereitstellung einer Ersatzkraft verpflichtet werden.  
  5. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben  Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine  schriftliche Bestätigung der EPB GmbH maßgebend. Mündlich getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden durch Mitarbeiter oder freie Mitarbeiter der EPB GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der EPB GmbH.  
  6. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch einen von beiden Vertragsparteien unterzeichneten schriftlichen Vertrag nebst etwaiger Anlagen zustande.  
  7. Eine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch die EPB GmbH entsteht erst mit Eingang einer schriftlichen Beauftragung bei der EPB GmbH durch den Kunden.

IV. Leistungserbringung

  1. Die EPB GmbH wird die mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Leistungen vertragsgemäß und nach branchenüblichem Stand der Technik erbringen.
  2. Werden die Leistungen beim Kunden erbracht, ist allein die EPB GmbH ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Ein Weisungsrecht des Kunden gegenüber Mitarbeitern der EPB GmbH besteht nicht.
  3. Die EPB GmbH ist in der Entscheidung darüber, welche Mitarbeiter sie einsetzt, frei und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Sie kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen.
  4. Können die Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erbracht werden, wird die vereinbarte Vergütung dennoch fällig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der EPB GmbH im konkreten Falle kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Unabhängig von der tatsächlichen Dauer der jeweiligen Arbeitsschicht werden dem Kunden mindestens 8 Arbeitsstunden je Schicht in Rechnung gestellt.

V. Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, der EPB GmbH während der Vertragslaufzeit bei der Erfüllung ihrer Leistungen zu unterstützen und insbesondere die erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Mitwirkungen und Informationen vertragsgemäß, termingerecht und vollständig erbracht werden. Der Kunde hat an der Planung und Realisierung des Auftrages mitzuwirken. Dies gilt insbesondere für die Erteilung von Aufträgen an weitere Planungs- und Baubeteiligte, die Einhaltung von Fristen durch diese als auch die zeitnahe Abstimmung von Planungs- und Bauinhalten mit sämtlichen Beteiligten.  
  2. Für Fehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender Informationen/Unterlagen des Kunden beruhen, wird keine Haftung übernommen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten insbesondere nach Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig, vertragsgemäß oder vollständig nach, gehen daraus resultierende Verzögerungen, Schäden und/oder Mehrkosten zu Lasten des Kunden. Entsprechendes gilt für die fehlerhafte oder verzögerte Ausführung von notwendigen Planungs- und Bauinhalten durch weitere Planungs- und Baubeteiligte. Kosten und Schäden, die bei der EPB GmbH durch Wartezeiten, Ausfälle oder sonstigem Mehraufwand wegen Verstoßes gegen die genannten Verpflichtungen des Kunden entstehen, hat der Kunde zu tragen.
  3. Der Kunde wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software-Daten und Telekommunikations-Einrichtungen zur Verfügung stellt, soweit diese zur Vertragserfüllung notwendig sind.
  4. Der Kunde benennt schriftlich einen Ansprechpartner für die EPB GmbH nebst eine Adresse, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist.
  5. Während der gesamten Laufzeit des Vertrages unterrichten sich die Parteien gegenseitig unverzüglich über schwerwiegende Probleme, die bei der Erbringung der Leistung auftreten und die aus der Sphäre der anderen Partei herrühren.
  6. Der Kunde wird die von der EPB GmbH erbrachten Leistungen regelmäßig auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Vertrages prüfen. Der Kunde wird die EPB GmbH unverzüglich informieren, wenn er die erbrachte Leitung als nicht vertragsgemäß, insbesondere als fehlerhaft ansieht. Informiert der Kunde die EPB GmbH nicht unverzüglich über seiner Ansicht nach fehlerhafte Leistungen, so gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

VI. Vergütung, Zahlung

  1. Die Vergütung für Leistungen der EPB GmbH richtet sich, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, nach den jeweils gültigen Preis- und Leistungslisten der EPB GmbH.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die EPB GmbH ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Der Kunde kommt spätestens nach 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
  3. Sofern erforderlich, werden Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters der EPB GmbH berechnet. Reisezeiten und Kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten.
  4. Die EPB GmbH kann Abschlagszahlungen fordern. Werden nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so kann die EPB GmbH dem Kunden eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und die Zahlung sofort fällig stellen oder einen angemessenen Vorschuss fordern.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist aus ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderung – unbeschadet der Regelung in § 354 a HGB – nicht an Dritte abtreten.
  6. Die EPB GmbH behält sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor.

VII. Vertragsänderungen/Nachträge

  1. Die EPB GmbH wird sich bemühen, Wünschen des Kunden nach Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu entsprechen. Die EPB GmbH wird dem Kunden auf ein in Schriftform einzureichendes Änderungsverlangen ein schriftliches Angebot über Art, Umfang und Vergütung der geänderten Leistungen unterbreiten. Mit der Annahme dieses Angebots in Schriftform durch den Kunden wird das Angebot Bestandteil des Vertrages. Die vertraglich vereinbarte Vergütung kann sich erhöhen, wenn Leistungsänderungen, -ergänzungen nach Vertragsschluss angeordnet oder erforderlich werden, Für Leistungen, die die EPB ohne gesonderte Absprache über die Vergütung auf Anweisung des Auftraggebers erbringt (Nachträge), bestimmt sich die Vergütung nach Ziffer VI. Nr. 1.
  2. Die EPB GmbH darf den Inhalt, den Umfang und das Entgelt für die Leistung jederzeit aus technischen, organisatorischen oder anderen wirtschaftlichen Gründen ändern. Die EPB GmbH wird erhebliche Änderungen der Leistungen mit dem Kunden abstimmen.

VIII. Leistungshindernis

Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräftemangel, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel Streiks, Aussperrungen, Terrorakte, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretene Hindernisse, welche die Leistungserbringung, den Versand oder die Abnahme verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer oder Umfang der Störung von der Verpflichtung der Leistungserbringung oder Abnahme. Werden in Folge der Störung verbindliche Fristen um mehr als 8 Wochen überschritten, so ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt.

IX. Schadensersatz

  1. Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
  2. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
  3. Im Übrigen ist unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) - ausgeschlossen. Gleiches gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.
  4. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt Ziff. IX entsprechend. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

X. Rechte des Kunden bei Mängeln, Garantien

  1. Die Rechte des Kunden im Falle eines Mangels bestimmen sich nach dem Gesetz, soweit die Parteien nichts Anderes vereinbart haben oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Anderes geregelt ist.
  2. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantierklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

XI. Verjährung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit Herstellung des Werkes. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob schuldhaftem Handeln oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.
  2. Zahlungsansprüche der EPB GmbH verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt § 199 BGB.

XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der EPB GmbH zuständige Gericht. Die EPB GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort am Sitz der EPB GmbH in Gengenbach.

XIII. Wirksamkeitsklausel

  1. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber der EPB GmbH oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.


Stand: August 2019